Allgemeine Geschäftsbedingungen der peppa.consult GbR
§ 1 Geltung und Bedingung
- Dem Verkauf der Waren, Lieferungen, Angebote und sonstigen Leistungen der peppa.consult GbR liegen ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen zugrunde.
- Die Geschäftsbedingungen gelten bei Auftragserteilung als vom Käufer angenommen. Sie gelten somit zugleich für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Spätestens mit der Annahme der Ware oder sonstiger Leistungen der peppa.consult GbR gelten die Verkaufs- bzw. Geschäftsbedingungen durch den Besteller bzw. Käufer oder Anwender, selbst im Falle seines vorangegangenen Widerspruchs, als vorbehaltlos angenommen.
- Gegenbestätigungen des Bestellers bzw. Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Veränderungen, die der Besteller bzw. Käufer eigenmächtig an den Geschäftsbedingungen der peppa.consult GbR vornimmt, sind von vornherein ungültig bzw. wirkungslos.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der peppa.consult GbR schriftlich bestätigt wurden. Das Gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften und Terminen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
- Alle Angebote der peppa.consult GbR sind freibleibend und unverbindlich. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern, soweit geringfügige Abweichungen von Qualität und Ausführung bestehen, bleiben vorbehalten.
- Alle Verträge kommen erst nach Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Ausführung der Leistung oder Lieferung, zustande.
- Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen, sowie die Vereinbarungen besonderer Geschäftsbedingungen durch den Verkäufer sind für die peppa.consult GbR erst nach einer schriftlichen Bestätigung bindend. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
- Die Verkaufsangestellten der peppa.consult GbR sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
§ 3 Preise
- Soweit nicht anders angegeben, sieht sich die peppa.consult GbR an die, in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage gebunden.
- Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise der peppa.consult GbR zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
- Soweit ein Preis nicht ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Berechnung nach dem, am Versand- bzw. Auslieferungstag gültigen Preis.
- In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltende Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich, zwischenzeitliche Änderungen behält sich die peppa.consult GbR vor.
- Angebotspreise verstehen sich als Lieferpreise je Produkt. Installation, Einrichtung, Projektierung u. ä. werden gesondert ausgewiesen oder gegebenenfalls nach Aufwand berechnet, insofern nicht anders offeriert.
- An- und Abfahrtszeiten sind Arbeitszeit. Kosten der An- und Abfahrt, sowie Spesen trägt der Kunde.
- Als Berechnungsgrundlage für erbrachte Leistungen und sonstige Kosten gelten die jeweils zum Ausführungszeitpunkt aktuellen Preislisten. Die peppa.consult GbR behält sich vor, geltene Sätze auch ohne Vorankündigung jederzeit zu ändern. Werden Kostensätze explizit vertraglich vereinbart, gelten diese als gegeben.
- Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Gera oder bei Direktversand, ab deutsche Grenze bzw. ab deutscher Einfuhrhafen.
§ 4 Schulungen und Seminare
- Die Teilnahme an Schulungen und Seminaren bedürfen der schriftlichen Anmeldung der Teilnehmer. Dies gilt auch für durch die peppa.consult GbR vermittelte Schulungen und Seminare. Die Anmeldung gilt als verbindliche Erklärung, sämtliche mit der Teilnahme an der Schulung oder dem Seminar verbundenen Kosten zu übernehmen. Die Bestätigung und die Anmeldung gelten als Vertragsabschluß.
- Tritt ein Teilnehmer nach Ablauf der Rücktrittsfrist, welche im Allgemeinen 10 Tage umfaßt – wenn nicht anders vereinbart - zurück, sind anteilige Kosten, bzw. bei Nichtantritt alle Kosten fällig.
- Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung von Schulungen, Seminaren u. ä. besteht nicht.
- Inhalt und Qualität orientieren sich am jeweiligen Stand der, die Materie betreffenden Erkenntnisse. Eine Haftung für unvollständige oder unrichtige Inhalte von Schulungen und Seminaren bzw. falsche Voraussetzungen der Teilnehmer übernimmt die peppa.consult GbR nicht.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit
- Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
- Die von der peppa.consult GbR genannten Liefertermine bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung die peppa.consult GbR bemüht sein wird.
- Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist das Lager der peppa.consult GbR verlassen hat.
- Bei Nichteinhaltung einer der darüber hinaus ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Besteller bzw. Käufer berechtigt, der peppa.consult GbR schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Besteller bzw. Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
- Von der peppa.consult GbR nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Rohstoff oder Energiemangel, Streik oder Aussperrungen befreien die peppa.consult GbR - auch wenn sie bei den Vorlieferanten der peppa.consult GbR oder deren Unterlieferanten eintreten - für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen und –terminen. Wird die Behinderung nicht in angemessener Zeit beendet sein, ist die peppa.consult GbR berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Besteller bzw. Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzforderungen des Bestellers bzw. Käufers sind ausgeschlossen.
- Die peppa.consult GbR ist zur Teillieferung und Teilleistung berechtigt.
- Wird die Lieferung auf Wunsch oder Verursachung des Bestellers verzögert, ist die peppa.consult GbR berechtigt, beginnend mit Lieferbereitschaft, Verzugsgebühren in Höhe von 4 % über den aktuellen Diskontsatz hinaus zu verlangen.
- Die bei Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behält sich die peppa.consult GbR ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.
§ 6 Versand und Gefahrenübergang
- Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bzw. Käufers, sobald die Sendung an die, den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der peppa.consult GbR verlassen hat. Dies gilt auch im Falle frachtfreier Lieferung.
- Alle Reklamationen wegen beschädigter Waren oder Verlust sind sofort bei Erhalt der Ware beim Zusteller zu melden.
- Falls der Versand ohne Verschulden der peppa.consult GbR unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller bzw. Käufer über.
- Der Versand erfolgt in branchenüblicher Verpackung. Die Bestimmung des Transportweges steht der peppa.consult GbR frei.
§ 7 Zahlung
- Für Zahlungen gelten die vereinbarten Zahlungsziele. Diese können der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung entnommen werden.
- Die peppa.consult GbR ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers bzw. Käufers, Zahlungen zunächst auf ältere Offene Posten anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die peppa.consult GbR, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die peppa.consult GbR über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck gutgeschrieben wurde.
- Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die peppa.consult GbR ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
- Gerät der Besteller bzw. Käufer in Zahlungsverzug, so ist die peppa.consult GbR berechtigt - von dem betreffenden Zeitpunkt ab - Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 4% über dem Bundesbankdiskontsatz, zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
- Wenn der Besteller bzw. Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder der peppa.consult GbR Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers bzw. Käufers in Frage stellen, so ist die peppa.consult GbR berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Dies besitzt auch Gültigkeit, wenn die peppa.consult GbR Schecks oder Wechsel angenommen hat. Die peppa.consult GbR ist in solchen Fällen zudem befugt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei erheblichen Zahlungsverzug hat die peppa.consult GbR das Recht, gelieferte Ware in Sicherheitsverwahrung zu nehmen oder Leistungen sofort einzustellen - die Kosten für die Sicherheitsverwahrung trägt der Kunde.
- Der Besteller bzw. Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung - auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden - nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
- Gerät der Kunde bei Leistungen, welche die peppa.consult GbR turnusmäßig erbringt, mit seinen Zahlungen in Verzug, unterbricht sie die weitere Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung bis zur vollständigen Begleichung all ihrer Forderungen.
§ 8 Eigentumsrecht
- Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der peppa.consult GbR aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller bzw. Käufer, jetzt oder künftig, zustehen, werden der peppa.consult GbR die folgenden Sicherheiten gewährt, die diese auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderung aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bzw. Käufer sowie bis zur vollständigen Freistellung von sämtlichen Eventualverbindlichkeiten, die die peppa.consult GbR im Interesse des Kunden eingegangen ist, das Eigentum der peppa.consult GbR.
- Der Eigentumsvorbehalt gilt insbesondere auch für geistiges Eigentum bei Entwicklungsaufträgen und Leistungen. Eine nicht genehmigte Veröffentlichung oder Vervielfältigung ist bis zur vollständigen Bezahlung untersagt. Schutzrechte, die die peppa.consult GbR bei der Entwicklung erwirkt, bleiben Eigentum der peppa.consult GbR. Der Kunde erhält mit dem Entwicklungsergebnis nicht automatisch eine Lizenz für das entwickelte Produkt. Insbesondere bei Software verpflichtet sich der Kunde, die Programme nur für seinen eigenen Bedarf bzw. entsprechend des geschlossenen Vertrages zu nutzen. Eine Veräußerung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
- Der Besteller bzw. Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist.
- Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Besteller bzw. Käufer nicht gestattet. Jegliche Eingriffe Dritter in die Eigentumsrechte der peppa.consult GbR müssen ihr unverzüglich mitgeteilt werden. Kosten und Schäden durch Unterlassung einer solchen Benachrichtigung trägt der Kunde.
- Die aus der Weitervergabe oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) tritt der Besteller bzw. Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die peppa.consult GbR ab.
- Erfüllt der Besteller bzw. Käufer seine Vertragspflichten gegenüber der peppa.consult GbR nicht, ist die peppa.consult GbR befugt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls eine Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers bzw. Käufers gegen Dritte zu verlangen; der Besteller bzw. Käufer hat insoweit kein Recht zum Besitz. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die peppa.consult GbR liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 9 Softwarelizenzierung
- Der Kunde stellt in ausreichenden Maße vor bzw. in regelmäßigen Abständen während des Einsatzes jeglicher Software sicher, daß diese rechtsmäßig erworben ist und das Lizenzrecht des Herstellers gewahrt wird.
- Für durch die peppa.consult GbR erworbene Software gilt ausschließlich das Lizenzrecht des Herstellers. Irrtümer und Schreibfehler im Angebot stellt die peppa.consult GbR frei von jeglichen Ansprüchen.
- Setzt der Kunde die durch die peppa.consult GbR erstellte Software nicht nach der erteilten Lizenzregelung ein, ist die peppa.consult GbR berechtigt, Schadenersatz in mindestens 10-facher Höhe der in Anwendung gebrachten Kopien zu verlangen.
- Im übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Verordnungen zur Anwendung, Nutzung und Aufbewahrung von Software.
§ 10 Gewährleistung und Mängelhaftung
- Die peppa.consult GbR gewährleistet, dass die Produkte nach bestem Wissen und Gewissen frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung richtet sich bei Neuwaren nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Gebrauchtwaren oder Programmierleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart. Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum.
- Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialschäden schadhaft, liefert die peppa.consult GbR nach Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden, insbesondere unter Ausschluss jeglicher Folgeschäden des Kunden, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind möglich.
- Bei Standardsoftware besteht kein Anspruch auf Fehlerbehebung am konkret gelieferten Programm. Die peppa.consult GbR hat das Recht auf sofortigen Umtausch der Software gegen eine verbesserte und ggf. erweitere Version, sofern die peppa.consult GbR dazu aufgrund der eigenen Liefermöglichkeiten in der Lage ist und entsprechende neuere Versionen des Herstellers zur Verfügung stehen. Ist dieses nicht möglich oder erfolglos, liefert die peppa.consult GbR dem Kunden ein Produkt von mindestens gleicher Güte und Funktionsweise, etwa erforderliche Anpassungsmaßnahmen werden von der peppa.consult GbR übernommen, mit Ausnahme der Einspeisung von Stammdaten und sonstigen Anwenderdaten.
- Nichtbefolgung der Betriebs- oder Wartungsanweisungen der peppa.consult GbR, unsachgemäße Benutzung, Handhabung sowie Lagerung der Geräte, Produktänderungen, der Wechsel von Teilen, Fremdeingriffe, das Öffnen von Geräten wie auch die Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, haben das Entfallen jeglicher Gewährleistung zur Folge. Stellt sich heraus, daß Störungen oder Fehler auf Bedienungsfehler zurückzuführen sind, ist die peppa.consult GbR berechtigt, die durch die Fehlersuche entstandenen Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.
- Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Tonermaterialien und weitere Verschleißmaterialien sind von den Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
- Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen der peppa.consult GbR auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
- Die Verantwortlichkeit bei Entscheidungen über die Einsatzfähigkeit von Hardware oder Software trägt allein der Kunde. Die peppa.consult GbR ist als Beraterin jedoch bemüht, die Einsatzfähigkeit gemäß der Kundenanforderungen sicher zu stellen.
- Reklamationen wegen falscher oder mangelhafter Waren werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich bei der peppa.consult GbR eingehen. Bei nicht fristgerechter Anzeige erlischt die Gewährleistung. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der peppa.consult GbR unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Diese Rügefrist für zunächst nicht erkennbare Mängel gilt jedoch längstens für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Eingang der Ware. Im Falle einer Reklamation des Bestellers bzw. Käufers, hat dieser das defekte Teil bzw. Gerät mit einer genauen Fehlerbeschreibung (mit Angabe der Modell- und Seriennummer) sowie einer Kopie des dazugehörigen Lieferscheins an die peppa.consult GbR zur Reparatur einzusenden bzw. anzuliefern. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft.
- Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller bzw. Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
- Dem Kunden steht wegen seiner vorgenannten Rechte kein Zurückbehaltungsrecht bezüglich der Forderungen der peppa.consult GbR.
- Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
- Gewährleistungsansprüche gegen die peppa.consult GbR stehen nur dem unmittelbaren Besteller bzw. Käufer zu und können nicht abgetreten werden.
- Die peppa.consult GbR steht seinen Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über seine Produkte zur Verfügung. Die peppa.consult GbR haftet hierfür jedoch nur dann, nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
- Die Kosten für Serviceleistungen werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Diese wird auf Wunsch ausgehändigt.
- Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
§ 11 Haftungsbeschränkung
- Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die peppa.consult GbR als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
- Der Kunde wird der peppa.consult GbR unverzüglich sämtliche Angaben machen, die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind. Der Kunde wird der peppa.consult GbR auf Anforderung Testdaten in ausreichender Art und Menge zur Verfügung stellen und die Testergebnisse auswerten und überprüfen. Ebenso wird er der peppa.consult GbR auf Anforderung Testzeiten in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen. Mehrleistungen, die infolge unrichtiger oder lückenhafter Angaben des Kunden erforderlich sind, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt ebenso für zeitliche Verzögerungen. Der Kunde ist verpflichtet, die Pflege- und Wartungsanweisungen zu befolgen und insbesondere abgenutzte Datenträger rechtzeitig zu ersetzen. Die Folgen der Nichtbeachtung gehen auch während der Gewährleistungsfrist zu Lasten des Kunden.
- In jedem Fall ist die Höhe von Haftungs- oder Gewährleistungsforderungen auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
- Darüber hinaus übernimmt die peppa.consult GbR keinerlei Haftung für Schäden, die aus der Benutzung des Produktes heraus entstanden sind. Dies umfaßt insbesondere Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Informationen oder Daten sowie jeglichen anderen finanziellen Verlust.
§ 12 Anwendbares Recht
- Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der peppa.consult GbR und dem Besteller bzw. Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort ist Gera.
- Soweit der Besteller bzw. Käufer Vollkaufmann im Sinne HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, wird hiermit als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Gera vereinbart.
- Die Überschriften dieser AGB dienen der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.
- Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt sonstige Verbindlichkeiten nicht. Beide Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, durch die der Zweck der unwirksamen Bestimmung nach Möglichkeit erreicht wird. Etwaige Vertragslücken sollen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, die sich am Sinn und Zweck dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen zu orientieren hat, ausgefüllt werden.
§ 13 Export
- Die Wiederausfuhr aus der BRD unterliegt den deutschen und/oder US amerikanischen Bestimmungen und ist ohne behördliche Genehmigung nicht statthaft. Der Export der Waren der peppa.consult GbR in Nicht-EG-Länder bedarf der schriftlichen Einwilligung der peppa.consult GbR, unabhängig davon, dass der Besteller bzw. Käufer für das Einholen von behördlichen Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst verantwortlich ist.